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Generatoren:

Für viele Texte gibt es im Internet auch teilweise kostenlose Generatoren. Doch hier ist größte Vorsicht geboten, da diese nur als Hilfestellung gedacht sind und die Verantwortung beim Seitenbetreiber selbst liegt. Wir raten daher von Generatoren ohne Haftungsübernahme für Rechtstexten ab. Wenden Sie sich zur eigenen Sicherheit an Ihren Anwalt oder nutzen sie unser Angebot:



Angebote:


Mittwald CM-Service

DSGVO-Wissenspaket von Mittwald

Kanzlei Toennes & Felsner

Anwaltskanzlei Toennes & Felsner

Datenschutz – Was brauch ich?

Der Schutz der Daten ist ein hohes Gut und gewinnt mit der DSGVO ab dem 25.05.2018 einen noch höheren Stellenwert, da zum einen die zweijährige Übergangsfrist ausläuft und somit die Einhaltung der neuen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten erfüllt sein müssen.

Der Schutz der Daten ist nicht nur auf Internetseiten beschränkt, sondern umfasst alle Stellen bei denen personenbeziehbare Daten auftreten. Also auch den Schmierzettel auf dem man mal eben einen Namen und eine Telefonnummer geschrieben hat.

Grundsatz der DSGVO ist:

Minimalismus:

Es dürfen nur die Daten erfasst werden, welche für die Abwicklung des definierten Vorgang erforderlich sind. Die Erforderlichkeit der Daten ist zu protokollieren (Verarbeitungsverzeichnis).

Transparenz:

Jedem der Daten zur Verfügung stellt muss offensichtlich sein, welche Daten von Ihm in welcher Form und zu welchem Zweck verarbeitet werden. Hierzu gehört auch die Aufbewahrungsdauer seiner Daten. Daher muss zum einen in der Datenschutzerklärung definiert werden, welche Daten in welcher Form gespeichert und verwertet werden. Zudem muss die Person der Verwertung seiner Daten aktiv zustimmen. Hierzu gehört auch die aktive Zustimmung, dass Cookies beim Besuch einer Seite auf dem Rechner des Besuchers gespeichert werden. Für das Jahr 2019 wird mit der Erweiterung ePrivacy gerechnet, mit der ein Seitenbesucher auch die Möglichkeit haben muss Cookies abzulehnen.

Was muss ich nun tun?

Betroffen von der DSGVO und der noch folgenden ePrivacy ist schlicht weg jeder, der mit personenbezogenen Daten in Verbindung kommt. Ob zudem ein Datenschutzbeauftragter (DSB) erforderlich ist hängt von diversen Kriterien ab, welche mit dem Anwalt für IT-Recht besprochen werden müssen. Auf der linken Seite habe ich diverse Links zusammengestellt, die weitere Informationen liefern sowie Muster, die jedoch keinen Anwalt ersetzen.

Mindestanforderungen

Internetseite:

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • aktive Zustimmung für Cookies
  • Link zur Datenschutzerklärung im ersten sichtbaren Bereich (above the fold)
  • Zustimmung zur Datenverarbeitung bei Kontaktformularen
  • Zustimmung zur Datenverarbeitung bei Newslettern
  • Sicherheitsmaßnahmen (SSL, aktuelle Systeme, Benutzerverwaltung, …)
  • Vorbereitungen für ePrivacy

 

Organisatorisch:

  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Verarbeitungsverzeichnis
  • Entsorgungsrichtlinien
  • Einwilligung für Bildaufnahmen

Laden sie hier kostenlos eine zweiseitige Checkliste zur Prüfung Ihrer Internetseite herunter. die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sondern dient lediglich als Orientierungshilfe für die Prüfung Ihrer Seite.

kostenfreier Download


Wir sichern Ihre Seiten:


Neben den Rechtstexten gehören auch Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Daten. Ein Klassiker hierbei ist die technische Aktualität der Internetseite selbst. Updates liefern nicht nur neue Funktionen sondern schließen in erster Linie bekannte Sicherheitslücken. Daher ist die permanente und zeitnahe Aktualisierung aller zur Internetseite gehörenden Funktionen so wichtig.

WPtomatic

Update-Service für WordPress

Speziell für WordPress bieten wir hierzu unsere automatische Update-Lösung WPtomatic, mit der stündlich alle WordPress-Komponenten (Core, PlugIns und Themes) auf verfügbare Updates geprüft und aktualisiert werden. Vor jeder Aktualisierung erfolgt eine automatische Sicherung.

Nutzen Sie daher unseren Updateservice WPtomatic um Ihr WordPress sicher zu halten.

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Stefan Wolfarth

Stefan Wolfarth

Round About WEB

Meine persönliche Meinung zur DSGVO:

Grundsätzlich finde ich es gut, dass der Schutz der Daten einen höheren Stellenwert einnimmt. Die geplanten Strafen empfinde ich jedoch als maßlos überzogen und es stellt sich die Frage nach den wahren Hintergründen. Kleine Unternehmen haben oftmals nicht die Finanzkraft alle Abläufe und Vorgaben zu erfüllen. Was wird dann die Schlussfolgerung sein, mit all den Unternehmen, die eine unbezahlbare Strafe erhalten? Welche Firmen werden dann noch übrig bleiben? Zudem sollte zeitgleich auch an anderen Stellen Kontrollen und Strafen erfolgen. Denken wir hierbei nur mal an quälende Tierhaltungen und Umweltbelastungen.

Telefonsupport:


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