Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

Round About WEB // Internetagentur


I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Grundlegende Bestimmungen
    1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) mit RoundAboutWEB, diese vertreten durch den Inhaber Stefan Wolfarth (nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet), schließen.
    2. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Auftraggeber verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
    3. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
  2. Unternehmereigenschaft
    1. Der Service des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die die Leistungen im Rahmen ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestellen und verwenden.
    2. Der Anbieter behält sich vor, vom Auftraggeber vor der Annahme des Vertragsangebots des Auftraggebers Nachweise für die Unternehmereigenschaft zu verlangen.
    3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Unternehmereigenschaft des Auftraggebers auch nach Vertragsschluss regelmäßig zu kontrollieren.
  3. Gegenstand des Vertrages
    Der Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters.
  4. Zustandekommen des Vertrages
    1. Die Angebote des Anbieters im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
    2. Anfragen des Auftraggebers zur Erstellung eines Angebotes sind für diesen unverbindlich. Der Anbieter unterbreitet dem Auftraggeber hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z. B. per E-Mail), welches dieser innerhalb von 30 Tagen annehmen kann.
    3. Der Vertragsschluss und die Abwicklung des Vertrages erfolgt zum Teil per E-Mail und dabei gegebenenfalls automatisiert. Der Auftraggeber hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
  5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Nutzungsrechte an Planungsleistungen
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Anbieter alle Unterlagen, Informationen, Texte oder Dateien, die für die Konzeption, Erstellung und Umsetzung von IT-Projekten notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
    2. Vereinbarte Leistungszeiten beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten (allg. Informationserteilung, Beantwortung von Nachfragen, zeitnahe Freigaben) des Kunden voraus.
    3. Die Leistungszeit verlängert sich im Fall einer durch den Auftraggeber zu vertretenden oder auf höherer Gewalt beruhenden Verzögerung für die Dauer der Verzögerung.
    4. Der Anbieter ist Urheber aller Unterlagen, Skizzen und Pläne, die im Rahmen der Konzeption, Erstellung und Planung sowie Umsetzung von IT-Projekten angefertigt werden. Der Anbieter räumt dem Auftraggeber ein räumlich und zeitlich begrenztes, nicht ausschließliches nur für die Zeitdauer der Zusammenarbeit geltendes Nutzungsrecht an den Unterlagen, Skizzen und Plänen ein. Ohne die ausdrückliche Zustimmung ist eine Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Teile oder kompletter Inhalte nicht zulässig.
  6. Inhalte des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber stellt dem Anbieter die für die individuelle Gestaltung der Leistungen erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss per E-Mail zur Verfügung. Etwaige Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.
    2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung. Die Freistellung setzt voraus, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über Ansprüche Dritter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt.
    3. Der Anbieter nimmt keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernimmt insoweit keine Haftung für Fehler.
    4. Erhält der Auftraggeber vom Anbieter eine Korrekturvorlage übersandt, ist diese vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen. Ist der Auftraggeber mit dem Entwurf einverstanden, gibt er die Korrekturvorlage durch Gegenzeichnung in Textform (z. B. E-Mail) zur Ausführung frei.
    5. Eine Ausführung der Gestaltungsarbeiten ohne die Freigabe des Auftraggebers erfolgt nicht.
    6. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Korrekturvorlage auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Anbieter etwaige Fehler mitzuteilen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für nichtbeanstandete Fehler.
    7. Soweit der Anbieter im Rahmen der individuellen Gestaltung für den Auftraggeber Texte, Bilder, Grafiken und Designs erstellt, unterliegen diese dem Urheberrecht.
    8. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters ist eine Verwendung, Reproduktion oder Veränderung einzelner Teile oder kompletter Inhalte nicht zulässig.
    9. Soweit nicht anders vereinbart, überträgt der Anbieter dem Auftraggeber ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den für den Auftraggeber erstellten urheberrechtlich geschützten Werken. Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, die geschützten Werke oder Teile davon in irgendeiner Weise Dritten privat oder kommerziell zur Verfügung zu stellen.
    10. Die Übertragung des Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  7. Zahlungsbedingungen und besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten
    1. Wird eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbart, so erhält der Auftraggeber nach Ablauf eines Monats eine prüffähige Abrechnung. Die Abrechnung erfolgt für jede angefangene Arbeitsstunde in einer Taktung von sechs Minuten.
    2. Soweit nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung per Vorkasse auf das vom Anbieter im jeweiligen Angebot angegebene Konto zu zahlen. Sofern eine Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, wird die Vergütung zehn Werktage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, soweit auf der Rechnung nicht anders angegeben.
    3. SEPA-Lastschrift (Basis- und/oder Firmenlastschrift)
      1. Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift ermächtigt der Auftraggeber den Anbieter durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen.
      2. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 7-14 Tagen nach Vertragsschluss.
      3. Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf fünf Tage vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund seines Verschuldens hat der Auftraggeber die anfallende Bankgebühr zu tragen.
  8. Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot und Eigentumsvorbehalt
    1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
    2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Anbieter an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung möglich.
    3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, vom Anbieter anerkannt oder mit einer Hauptforderung des Anbieters synallagmatisch verknüpft sind.
    4. Das Eigentum oder etwaige Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgeltes Eigentum des Anbieters. Erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung gehen das Eigentum oder etwaige Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
    5. In diesem Zusammenhang gilt des Weiteren:
      1. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware oder etwaiger Nutzungsrechte ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
      2. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls übertragene Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den Anbieter ab, welcher die Abtretung annimmt. Der Auftraggeber ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich der Anbieter allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
      3. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware oder etwaiger Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware oder der Nutzungsrechte zu den anderen verarbeiteten Gegenständen oder Rechten zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
      4. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.
  9. Gewährleistung
    1. Sofern nachfolgend nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte.
    2. Verkauf von Waren
      Soweit Gegenstand des Vertrages der Verkauf von Waren wie standardisierter Software, Hardware oder Rechten ist, gelten abweichend von 10.1. die nachfolgenden Bestimmungen:
      1. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
      2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und dem Anbieter offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
      3. Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas Anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
      4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
    3. Vermietung von Waren und Leistungen
      Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt für die Erbringung von System- und Softwarebetreuungsleistungen abweichend von Abs. 10.1.:
      1. Ein Schadensersatzanspruch aus § 536a BGB ist ausgeschlossen.
      2. Zeigt sich im Laufe der Vertragslaufzeit ein Mangel der Leistungserbringung, so hat der Auftraggeber dies dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so ist er dem Anbieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Anbieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das vereinbarte Leistungsentgelt zu mindern, den aus § 536a Abs. 1 BGB ergebenden Schadensersatz geltend zu machen oder den Vertrag zu kündigen.
      3. Gelingt es dem Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist nicht, einen Sach- und/oder Rechtsmangel zu beseitigen, ist der Auftraggeber berechtigt, dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Sofern vertraglich Wiederherstellungszeiten definiert wurden, gelten diese im Hinblick auf Sachmängel als angemessene Frist im Sinne des vorstehenden Satzes. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, das vereinbarte Entgelt angemessen zu mindern. Die Kündigung des Vertrages bzw. der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers zur Kündigung aus wichtigem Grund.
      4. Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen verjähren innerhalb eines Jahres.
    4. Erbringung von Dienstleistungen
      Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Serviceleistungen wie die Pflege von Produktdatenbanken oder die Erbringung allgemeiner Beratungsleistungen ist, gelten abweichend von 10.1. die nachfolgenden Bestimmungen:
      1. Die Vertragsparteien werden sich unverzüglich über das Vorliegen einer mangelhaften Leistung informieren. Sodann wird im gegenseitigen Einvernehmen eine Bearbeitungszeit für den Mangel festgelegt. Erzielen die Vertragsparteien nicht unverzüglich ein Einvernehmen über die Bearbeitungszeit des Mangels, nimmt der Anbieter die Festlegung nach billigem Ermessen selber vor.
      2. Der Anbieter ist zunächst berechtigt und verpflichtet, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber vertragsgemäß zu erbringen, sofern er die mangelhafte Leistung schuldhaft zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann dem Anbieter hierfür eine angemessene Frist setzen.
      3. Kommt der Anbieter der Pflicht zur Beseitigung einer mangelhaften Leistung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Anbieters den Mangel selber oder durch einen Dritten beheben (lassen). Der Anbieter wird den Auftraggeber bzw. den vom Auftraggeber beauftragten Dritten bei der Beseitigung des Mangels unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Informationen bereitstellen.
      4. Die Kündigung des Vertrages bzw. der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers zur Kündigung aus wichtigem Grund.
    5. Erbringung von Werkleistungen
      Soweit Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Werkleistungen wie die Erstellung von Webpages ist, gelten abweichend von 10.1. die nachfolgenden Bestimmungen:
      1. Als Beschaffenheit des Werkes gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Vereinbarungen der Parteien.
      2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitätsabweichungen zu untersuchen und dem Anbieter offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
      3. Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
      4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
    6. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
    7. Gegebenenfalls weitergehende vertragliche oder gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere gegebenenfalls bestehende Schadensersatzansprüche sowie das Recht, Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleiben unberührt.
  10. Haftung
    1. Der Anbieter haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haftet er ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
    2. Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach der entsprechenden Regelung in den Kundeninformationen (Teil II) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
    3. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
    4. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
    5. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Leistungen.
  11. Vertragsdauer und Kündigung
    1. Sofern nicht anders vereinbart, beginnen Verträge über die Betreuung von Webauftritten, Produktdatenbanken und anderen dauerhaft zu erbringende Leistungen mit Zustandekommen des jeweiligen Vertrages und werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit nicht anders geregelt, können Verträge mit einer Frist von drei Monaten durch Erklärung in Textform (bspw. per E-Mail) gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
    2. Für sämtliche, weiteren Verträge mit dem Anbieter gelten vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, die gesetzlichen Kündigungsfristen.
  12. Geheimhaltung
    1. Die Parteien verpflichten sich strengstes Stillschweigen über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Ausführung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen über die andere Partei zu bewahren und diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben, noch sonst wie entgegen den Interessen der jeweils anderen Partei zu verwerten.
    2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die eine Partei der anderen Partei im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages überlässt und als „vertraulich“ kennzeichnet oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen der Informationserteilung oder dem Inhalt der Information ergibt.
  13. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
    1. Es gilt deutsches Recht.
    2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
    3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

II. Kundeninformationen

  1. Identität des Anbieters

    RoundAboutWEB
    Stefan Wolfarth
    Am Schulort 27
    32351 Stemwede
    Deutschland

    Telefon: 05474 – 30 44 65
    Mail: support@roundaboutweb.net

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.

  2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
    Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe des Abschnittes 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
  3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
    1. Vertragssprache ist deutsch.
    2. Der vollständige Vertragstext wird vom Anbieter nicht gespeichert.
    3. Bei Angebotsanfragen erhält der Auftraggeber alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes per E-Mail übersandt, welche er ausdrucken oder elektronisch sichern kann.
  4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
    Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Leistung finden sich im Angebot und den ergänzenden Angaben auf der Internetseite des Anbieters.
  5. Preise und Zahlungsmodalitäten
    1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
    2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind gesondert ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
    3. Die dem Auftraggeber zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind in dem jeweiligen Angebot ausgewiesen.
    4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag zehn Tage nach Rechnungszustellen fällig.
  6. Lieferbedingungen
    1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich im jeweiligen Angebot.
    2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf seine Gefahr.
  7. Gesetzliches Mängelgewährleistungsrecht
    Die Mängelhaftung für die Waren und Leistungen richtet sich nach der Regelung „Gewährleistung“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
Dieser Rechtstext wurde erstellt durch ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Impressum


Round About WEB
Inh.: Stefan Wolfarth
Am Schulort 27
32351 Stemwede
Tel: 05474 - 30 44 65
Fax: 05474 - 30 44 68

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