Für behördliche Institutionen ist eine Barrierefreiheit bereits seit 2019 Pflicht. Für Unternehmen wird dies nun zum Juni 2025 Pflicht.
Doch was genau beinhaltet die Barrierefreiheit und wer genau ist betroffen?

Was bedeutet Barrierefreiheit?

  • Ausreichende Kontraste und skalierbare Schriftgrößen für gute Lesbarkeit bieten
  • Ohne Maus, nur mit der Tastatur, bedienbar sein
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken bereitstellen
  • Untertitel für Videos enthalten
  • Klare und einfache Sprache verwenden
  • Kompatibilität mit Screenreadern sicherstellen

Wer genau ist betroffen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro sind von dieser Pflicht ausgenommen.

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Websites von Dienstleistern wie Banken, Versicherungen und Telekommunikationsanbietern
  • Buchungsportale und Ticketsysteme
  • Apps und mobile Anwendungen

Quelle: https://smartbarrierefrei.de/

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